Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2007 - 2 LB 17/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,20327
OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2007 - 2 LB 17/07 (https://dejure.org/2007,20327)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.08.2007 - 2 LB 17/07 (https://dejure.org/2007,20327)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. August 2007 - 2 LB 17/07 (https://dejure.org/2007,20327)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,20327) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung des ortsfremden Mieters eines Dauerliegeplatzes im Yachthafen einer als Kurort anerkannten Gemeinde zu einer Kurabgabe in Form eines jährlichen Tourismusbeitrages; Rechtsmäßigkeit der einheitlichen Erhebung einer Kurabgabe im gesamten ...

  • Judicialis

    KAG SH § 10

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 280 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 197/94

    Abgabensatz; Kalkulation; Kalkulationsmängel; Abgabenpflichtiger; Kurabgabe;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2007 - 2 LB 17/07
    Die angegriffene Tourismusbeitragserhebung stehe im Einklang mit der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen VG (Gerichtsbescheid v. 09.11.1992 - 6 A 266/91 -) und OVG (Urteile vom 12.03.1992 - 2 L 200/91 - und vom 04.10.1995 - 2 L 197/94 -).

    Diese Auffassung hat der Senat in seinem Urteil vom 04.10.1995 (- 2 L 197/94 - in: SchlHA 1996, 50 = Die Gemeinde 1996, 80 = KStZ 1996, 215) noch einmal bestätigt.

    Während der Senat insoweit bislang von einer widerleglichen Vermutung der Nutzungsmöglichkeit ausgegangen ist (vgl. Urt. v. 04.10.1995 a.a.O.; Thiem/Böttcher a.a.O., § 10 Rdnr. 46), spricht das Bundesverwaltungsgericht hier sogar von einer unwiderleglichen Vermutung (Urt. v. 27.09.2000 a.a.O.).

    Die Gelegenheit zur Inanspruchnahme solcher Einrichtungen haben grundsätzlich auch solche Gäste, deren Herberge einige Kilometer von den Kur- und Erholungseinrichtungen entfernt liegt, sofern diese mit allgemeinen oder mit Hilfe öffentlicher Verkehrsmittel leicht erreichbar sind (Senatsurt. v. 04.10.1995 aaO).

    Ob er von dieser Möglichkeit im einzelnen Gebrauch macht bzw. überhaupt Gebrauch machen will, ist unerheblich (Senatsurt. v. 04.10.1995 a.a.O.; Thiem/Böttcher a.a.O., § 10 Rdnr. 44, 45).

    Verneint wird die Möglichkeit bei Personen, die sich im Rahmen einer militärischen Ausbildung oder als Insasse einer geschlossenen Anstalt im Kurort aufhalten oder bei Gästen, die sich aus gesundheitlichen Gründen in stationäre Behandlung begeben und die Klinik nicht - auch nicht zu bestimmten Tageszeiten - verlassen können (Urt. d. Senats v. 04.10.1995 a.a.O.; Thiem/Böttcher a.a.O., § 10 Rdnr. 47).

    Bei der Heranziehung zur Jahreskurabgabe wäre es ihm deshalb grundsätzlich verwehrt, im Einzelfall den Nachweis zu führen, er habe sich nur für einen kürzeren Zeitraum im Stadtgebiet aufgehalten (Senatsurt. v. 04.10.1995 a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 27.09.2000 - 11 CN 1.00

    Kurbeiträge; Erhebungsgebiet; Zusammenfassung von Ortsteilen mit qualitativ

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2007 - 2 LB 17/07
    Eine von ihm getroffene Regelung ist nicht zu beanstanden, solange sich dafür ein sachlich einleuchtender Grund finden lässt und nicht willkürlich erscheint (BVerwG, Urt. v. 27.09.2000 - 11 CN 1/00 - m.w.N. in NordÖR 2001, 216).

    Besteht danach eine zumutbare Erreichbarkeit, verbleibt kein Grund, warum die in der Marina unterkommenden Gäste nicht auch die in den Stadtteilen ... und ... vorhandenen Kureinrichtungen mit finanzieren sollten (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.09.2000 a.a.O.).

    Dies gelte etwa dann, wenn nach den örtlichen Gegebenheiten zu erwarten sei, "dass bestimmte Gäste, obwohl sie im Erhebungsgebiet Unterkunft nehmen, die dortigen Kureinrichtungen insgesamt merklich weniger frequentieren" und dies dazu führt, dass der mit der Abgabe abzugeltende Vorteil abnimmt (BVerwG, Urt. v. 27.09.2000 a.a.O.).

    Während der Senat insoweit bislang von einer widerleglichen Vermutung der Nutzungsmöglichkeit ausgegangen ist (vgl. Urt. v. 04.10.1995 a.a.O.; Thiem/Böttcher a.a.O., § 10 Rdnr. 46), spricht das Bundesverwaltungsgericht hier sogar von einer unwiderleglichen Vermutung (Urt. v. 27.09.2000 a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.03.1992 - 2 L 200/91

    Kurzone; Kurabsatz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2007 - 2 LB 17/07
    Die angegriffene Tourismusbeitragserhebung stehe im Einklang mit der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen VG (Gerichtsbescheid v. 09.11.1992 - 6 A 266/91 -) und OVG (Urteile vom 12.03.1992 - 2 L 200/91 - und vom 04.10.1995 - 2 L 197/94 -).

    Hierzu wurde im Urteil vom 12.03.1992 (- 2 L 200/91 - in: Die Gemeinde 1992, 255 = SchlHA 1993, 98) ausgeführt: .

    Im Übrigen bliebe es der gemeindlichen Prüfung überlassen, ob nach Maßgabe des Bundesverwaltungsgerichts eine ausnahmsweise Bildung von Kurzonen in Betracht kommen kann und soll, weil die Gäste eines Stadtteils die Kureinrichtungen anderer Stadtteile "insgesamt merklich weniger frequentieren", Auf jeden Fall dürfte eine Staffelung nach Zonen nicht als Instrument der Wirtschaftslenkung eingesetzt werden, um etwa Standortnachteile einzelner Beherbergungsbetriebe auszugleichen (vgl. Senatsurt. v. 12.03.1992 - a.a.O.; Thiem/Böttcher, a.a.O., § 10 Rdnr. 89 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 19.01.1995 - 1 L 5943/92

    Angaben zur Kreis- und Gemeindezugehörigkeit im Kataster; Beweisanforderungen an

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2007 - 2 LB 17/07
    Das Stadt- bzw. Gemeindegebiet wiederum ist grundsätzlich Landgebiet (Gönnenwein, Gemeinderecht, 1963, S. 77; Gronemeyer, Die gemeindefreien Gebiete, 1971, S. 79; OVG Lüneburg, Urt. v. 19.01.1995 - 1 L 5943/92 - in NdsVBl 1995, 160 und in juris), während das offene Meer regelmäßig gemeindefrei ist, es sei denn, ein Teil des Küstengewässers ist den angrenzenden Gemeinden als Gebiet zugewiesen worden (Gönnenwein und Gronemeyer a.a.O.; Hoffmann, Das Gemeindegebiet, Die Gemeinde 1975, 33, 36; Petersen, Deutsches Küstenrecht, 1. Aufl. 1989, S. 60 ff. m.w.N.).
  • VerfG Schleswig-Holstein, 14.09.2020 - LVerfG 3/19

    Zuständigkeitserweiterung ("Bezirkserweiterung") im Zusammenhang mit der Festen

    (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. August 2007 - 2 LB 17/07 -, NVwZ-RR 2008, 280, juris Rn. 23; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 4 M 136/05 - NordÖR 2006, 206, Juris Rn. 24).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 KN 2/07

    Bestimmtheit; Gleichheitssatz; Kurabgabe; Kurzone

    In Anknüpfung an diese Rechtssprechung hat der Senat im Falle eines weitläufigen Stadtgebietes mit verschiedenen Ortsteilen, aber einheitlicher Anerkennung als Seebad, an der durch Urteil vom 12. März 1992 (a.a.O.) begründeten Rechtsprechung festgehalten und die Erhebung einer (einheitlichen) Kurabgabe auch in jenen Ortsteilen für rechtmäßig angesehen, die von den Kureinrichtungen weiter entfernt liegen (Urt. v. 22.08.2007 - 2 LB 17/07 -, Die Gemeinde 2007, 290 = NVwZ-RR 2008, 280).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 KN 3/07
    In Anknüpfung an diese Rechtssprechung hat der Senat im Falle eines weitläufigen Stadtgebietes mit verschiedenen Ortsteilen, aber einheitlicher Anerkennung als Seebad, an der durch Urteil vom 12. März 1992 (a.a.O.) begründeten Rechtsprechung festgehalten und die Erhebung einer (einheitlichen) Kurabgabe auch in jenen Ortsteilen für rechtmäßig angesehen, die von den Kureinrichtungen weiter entfernt liegen ( Urt.v. 22.08.2007 - 2 LB 17/07 -, Die Gemeinde 2007, 290 = NVwZ-RR 2008, 280).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht